ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visuell-Akustik AG

1. Allgemeines

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge der Visuell-Akustik AG mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, einschliesslich dieser Bedingungen, unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten, oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.


2. Geistiges Eigentum

Vorliegende Angebote / Richt-Offerten inkl. sämtlicher Erläuterungen, Pläne, Schemata etc. stellt geistiges Eigentum der Visuell-Akustik AG dar und darf ohne ausdrückliche Ermächtigung weder vollständig noch auszugsweise weitergegeben oder als Basis für eine Ausschreibung bzw. Offertanfrage verwendet werden. Wird eine offensichtliche Wiederhandlung festgestellt, so liegt ist im Ermessen, einen Teil des entstandenen Aufwandes in Rechnung zu stellen. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend abgewickelt werden.


3. Vertragsabschluss

Unserer Angebote sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Wir verpflichten uns, die Online-Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website übernehmen wir keine Haftung und sind jederzeit zum Vertragsrücktritt berechtigt.


4. Preise

Die Preise sind Nettopreise in CHF, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Transportkosten und vorgezogenen Recyclinggebühren gehen zu Lasten des Käufers. Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen, die zwischen dem Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung und der Lieferung eintreten, behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Schreib- und Druckfehler oder sonstige Irrtümer bei der Preisbemessung. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorgehenden Preislisten ihre Gültigkeit.


5. Lieferung

Der Liefertermin bezeichnet den Abgang von unserem Lager. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Massnahmen (jeweils auch bei unseren Zulieferanten) gehören, sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferungen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzsprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.


6. Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb von 15 - 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, strittiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftigen Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die Visuell-Akustik AG berechtigt, für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen, per Nachnahme zu liefern, noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten, oder ohne vorherige Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und ausgeführte Bestellungen zurückzufordern.
Unberechtigte Abzüge werden weiter in Rechnung gestellt. Aufträge welche ein grösseres Volumen aufweisen, werden mit 1/3 bei Auftragseingang, 1/3 bei Lieferung und 1/3 bei der Installation und Übergabe der Anlage verrechnet. Bei reiner Lieferung gilt die Übergabe mit der letzten Zustellung der Apparate.


7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist die Visuell-Akustik AG berechtigt, für dem Käufer gelieferte Produkte einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.


8. Musterlieferung

Musterlieferungen welche zur Besichtigung bezogen werden, sind in einem einwandfreien Zustand zu retournieren. Wird bei Wareneingang von Kundenseite ein Mangel festgestellt, so ist dieser unverzüglich zu Melden und mit einem Foto zu dokumentieren. Besteht ein Transportschaden, so ist dieser bei der Transportfirma (Post, Spediteur, etc.) zu melden. Wird bei unserem Wareneingang ein Mangel (Defekt, Beschädigung oder dergleichen) festgestellt, so wird die volle Instandstellung verrechnet. Grundsätzlich ist die Musterlieferung für max. 14 Tage festgelegt. Bei zeitlicher Überschreitung ohne mündliche oder schriftliche Rückmeldung, so wird das Material mit den normalen Konditionen verrechnet.


9. Rückgaben

Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier, in Originalkarton verpackten, Lieferungen berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 20% des Waren-Nettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen, projektbezogene Bestellungen und Sonderfertigungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.


10. Dienstleistung

Supportanfragen des Kunden werden von Visuell-Akustik AG während der Bürozeiten entgegengenommen. Jeder Anruf des Kunden stellt einen Auftrag dar und ist grundsätzlich kostenpflichtig. Der Support umfasst mangels anderslautender Abrede in der Individualvereinbarung die Entgegennahme von Störungsmeldungen, die Abklärung der Ursache gemeldeter Störungen, die telefonische Kurzberatung bei Benutzerfragen. Geleistete Dienste werden jeweils nach Aufwand in Rechnung gestellt.


11. Gewährleistung / Mängelrügen

Erkennbare Mängel hat der Käufer bis 10 Tage nach Erhalt der Produkte unter Angaben über die Art der Mängel schriftlich zu rügen. Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und die Schäden direkt dem Transporteur schriftlich anzuzeigen. Die Visuell-Akustik AG übernimmt für die Dauer von 24 Monaten ab Verkaufsdatum gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung für Mängel, welche ihre Ursache nachweisbar in Material- oder Herstellungsfehlern haben. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Transportschäden, sowie Schäden, welche durch Fremdeingriffe, Änderungen, unsachgemässe Bedienung und Reinigung, mangelhafter Pflege oder Feinstaubeinwirkungen auf Baustellen, entstanden sind.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz der Visuell-Akustik AG.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.


Gültig ab: 1.1.2018